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ERBRECHT – Teil 1

Erbrecht ist für jeden relevant!

„Der Tod gehört zum Leben dazu“ – diese Weisheit hört man oft von den Großeltern. Früher noch mehr als heute. Heutzutage bemühen wir uns meist, die Tatsache, dass wir sterblich sind, möglichst aus unserem Alltag auszublenden. Spätestens, wenn ein geliebtes Familienmitglied stirbt oder man selbst seine Dinge nach dem eigenen Willen regeln möchte, rücken der Tod und seine bürokratischen Anforderungen in den Fokus.

Deutschland wird oft als Erbengesellschaft bezeichnet. Das heißt, dass spätere Generationen monetär davon profitieren, was die Groß- oder Urgroßeltern einst aufgebaut haben. Wie Vermögen hierzulande von einer Generation auf die nächste übertragen wird, ist im Erbrecht geregelt. Vererben und erben eröffnet nicht nur viele wirtschaftliche Perspektiven, es geht dabei auch um Verantwortung. Im Laufe seines Lebens ist eine Person oftmals zunächst Erbe und später selbst Erblasser. Die im Erbrecht verankerten „Leitplanken“ sollten Verbraucher deshalb kennen.

Welche Rechte und Pflichten sind zu beachten für jemanden, der seinen Nachlass vererbt oder für denjenigen, der ihn erben soll. Über diese Aspekte erhalten Sie in diesem und den folgenden Artikeln einen Überblick.

Eine kurze Begriffserklärung

Erblasser

Als Erblasser wird derjenige bezeichnet, der seine Vermögenswerte – inklusive aller Rechte und Pflichten – an einen anderen überträgt, also vererbt. Der Erbe wird vor dem Gesetz zum Rechtsnachfolger. Oft gilt es, das Vermögen auf mehrere Erben so zu verteilen, dass im Idealfall kein Streit um das Erbe entsteht. Deshalb empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten, die eigenen Wünsche der Aufteilung der sogenannten Erbmasse eindeutig und rechtssicher in einem Testament oder Erbvertrag festzulegen. Existiert dies nicht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Erbe

Erbe bezeichnet denjenigen, auf den das Vermögen des Erblassers im Erbfall übergeht. Hat der Erblasser seine Vermögenswerte an mehrere Personen vererbt, dann werden die Erben Miterben genannt und sie bilden meistens eine sogenannte Erbengemeinschaft.  Den Erben kommt die besondere Verantwortung zu, gemeinsam den Willen des Verstorbenen zu achten und Unfrieden zu vermeiden. Wenn auch Verbindlichkeiten vererbt werden ist es wichtig, dass Erben ihre Rechte und Pflichten kennen, um wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu vermeiden und dem Zugriff auf ihr persönliches Vermögen zu entgehen. 

Vererben

Das Erben und Vererben betreffen nahezu jeden Menschen irgendwann. Sobald Vermögenswerte, wie z. B. eine Immobilie geschaffen sind, ist es sinnvoll, sich damit auseinanderzusetzen, an wen diese Werte im Falle des Todes übergehen sollen. Deshalb ist es gut, sich früh mit dem Erbrecht und dessen Grundbegriffen auseinanderzusetzen und auszuloten, welche Möglichkeiten es für die eigene persönliche Situation und die eigenen Wünsche bietet.

Was ist der Unterschied zwischen Erben und Hinterbliebenen?

Erbe wird man, wenn man im Testament eines Verstorbenen bedacht wird, oder mit ihm blutsverwandt ist und über die gesetzliche Erbfolge zum Erben bestimmt wird. Ohne das eigene Zutun und gegebenenfalls sogar ohne es zu wissen oder zu wollen, wird man zum Erben. Das Vermögen geht dann komplett oder in Teilen mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über.

Aber es gibt Ausnahmen:

  1. Der Erbe schlägt das Erbe aus.
  2. Der Erbe wurde enterbt
  3. Der Erbe ist erbunfähig

 

Übrigens:
Erbe ist, wer zum Eintritt des Erbfalles am Leben ist. Das gilt auch für ein schon gezeugtes aber noch ungeborenes Kind!

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Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, welches gerade für Laien sehr schnell unübersichtlich werden kann. Mit meinen Artikeln zum Thema Erbrecht, Erbfolge, Testament, Testamentsvollstreckung und Erbschaftssteuer möchte ich Ihnen einen möglichst verständlichen und einfachen Überblick geben. Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, rufen Sie mich gerne an!

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, ob Sie nun aus Hamburg, dem Landkreis Harburg, Winsen, Lüneburg oder aus dem Bereich Lüchow-Dannenberg kommen, sprechen Sie gerne mit mir über das Erben und Vererben, Ihr Testament oder eine Testamentsvollstreckung.